3. Update für BackOffice 2018
Änderungen in Bezug auf die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD):
- Erzeugte Ausgabedateien zu den Angeboten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen und Mahnungen können weiterhin nur noch dann als Dateien auf dem Dateisystem gespeichert oder ausgedruckt werden, wenn sie vorher archiviert wurden.
- Eine archivierte Ausgabedatei lässt sich nicht mehr bearbeiten.
- Archivierte Ausgabedateien zu einem Dokument können jederzeit über den Kontextmenüeintrag Archivierte Ausgabedateien der Tabellen Angebote, Auftragsbestätigungen, Rechnungen und Mahnungen abgerufen werden.
- Alle im System archivierten Ausgabedateien können über den Menüeintrag Archiv öffnen des Hauptmenüs Datei angezeigt und aufgerufen werden.
- Das Erzeugen mehrerer Ausgabedateien zu einem zugrundeliegenden Dokument ist weiterhin möglich. So können Sie bspw. zwei Ausgabedateien (1x mit Briefkopf und 1x ohne Briefkopf) zu einem Angebot erstellen und archivieren.
- Die Archivierung einer Ausgabedatei zu einem Dokument hat zur Folge, dass das zugrundeliegende Dokument nicht mehr gelöscht werden kann. Hiervon ausgenommen sind die Angebote, da eine Archivierung der Angebote nur dann erforderlich ist, wenn das Angebot auch zu einem Auftrag geführt hat.
- Im Vergleich zu BackOffice 2018 Release 3 können Angebote, Auftragsbestätigungen, Rechnungen und Mahnungen wieder bearbeitet werden. Es werden jedoch alle Versionen der erzeugten und archivierten Ausgabedateien im Archiv festgehalten, sodass eine Nachverfolgung der Änderungen eines Dokuments gewährleistet werden kann.
Alle Angaben ohne Gewähr. Bei Unklarheiten kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.